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Medienmitteilung: Schweiz ratifiziert UNO-Behindertenrechtskonvention

Grosser Tag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung: Heute wird in New York die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) durch die Schweiz ratifiziert. 30 Tage danach wird sie für die Schweiz in Kraft treten.

Die UNO-BRK ist Ausdruck einer weltweiten Bewegung zugunsten der Inklusion von Menschen mit Behinderung. An dieser soll nun auch die Schweiz teilhaben. Die UNO-BRK wurde bereits von 143 Staaten sowie der EU ratifiziert. Nachdem die Bundesversammlung am 13. Dezember 2013 den Beitritt der Schweiz zur UNO-BRK bejaht hatte, unterzeichnete der Bundesrat am 9. April 2014 die Beitrittsurkunde. Diese wurde von Nationalrat Christian Lohr sowie dem Präsidenten des Gleichstellungsrates Égalité Handicap, Pierre Margot-Cattin, nach New York überbracht. Heute erfolgt die Ratifizierung beim Sitz der Vereinten Nationen.

In Ergänzung zum bestehenden Schweizer Behindertenrecht wird die Konvention dazu beitragen, die zahlreichen einstellungs- und umweltbedingten Barrieren zu beseitigen, welche die autonome Lebensführung von Menschen mit Behinderung immer noch stark beeinträchtigen.

Menschen mit Behinderung und ihre Organisationen hatten sich für die Ratifizierung stark engagiert. Sie freuen sich über diesen wichtigen Schritt und werden sich für die Umsetzung des Übereinkommens in allen Lebensbereichen konsequent einsetzen. Die Fachstelle der Dachorganisation der privaten Behindertenhilfe Égalité Handicap prüft zurzeit bereits, welche Massnahmen ergriffen werden müssen, damit die Schweiz den Anforderungen der UNO-BRK entspricht.

Weitere Informationen Caroline Hess-Klein, Dr. iur., Leiterin Égalité Handicap 076 379 94 72


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