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Aktuelles

Vergünstigung für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung beim Rotkreuzfahrdienst Kanton Uri

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Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für die meisten Menschen zentral. Um an gesellschaftlichen Anlässen teilnehmen zu können, seine Freizeit zu gestalten oder Freunde zu besuchen ist Mobilität häufig Voraussetzung. Nun gibt es Menschen, welche aufgrund einer Behinderung - sei dies durch geistige, körperliche oder einer psychischen Einschränkung - nicht mobil sind. Das heisst, dass sie weder den privaten noch den öffentlichen Verkehr benutzen können. Damit auch für diese Menschen die Teilhabe möglich ist, hat Pro Infirmis Uri Schwyz Zug vom Kanton Uri den Auftrag, dafür Taxifahrten zu vergünstigen. Seit dem Ende 2013 besteht eine Vereinbarung mit dem Roten Kreuz Kantonalverband Uri, welcher dadurch Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung Vergünstigungen bei Ihren Fahrdiensten anbietet.

Der Kanton Uri fördert die Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und stellt daher bereits seit einigen Jahren einen Subventionsbeitrag bereit. Pro Infirmis hat den Auftrag, mit diesem Beitrag Vergünstigungen für Freizeitfahrten von Menschen mit Behinderung zu organisieren. Dank einer neuen Vereinbarung mit dem Roten Kreuz Kantonalverband Uri können nun Fahrten mit dem SRK Rollstuhltaxi oder dem SRK Fahrdienst vergünstigt in Anspruch genommen werden.

Anspruchsberechtigt

Anspruchsberechtigt sind Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung (langandauernde Einschränkung) die öffentlichen Verkehrsmittel nicht oder nur sehr eingeschränkt benutzen können. Dies gilt bis zum AHV-Alter oder es muss bereits vor dem Eintritt ins AHV-Alter eine Mobilitätsbehinderung bestanden haben.

Vorgehen und Begleitkarte

Mit einem Anruf bei der Einsatzzentrale des SRK Uri kann die Anspruchsberechtigung geklärt werden und anschliessend der Fahrdienst reserviert werden. Bei Antritt der Fahrt ist die sogenannte Begleitkarte (Ausweiskarte für Reisen mit Behinderung) vorzuweisen. Diese kann bei der IV-Stelle Uri bezogen werden.

Pro Infirmis – Fragen zum Thema Behinderung

Erhalten Betroffene keine „Begleitkarte“ und sind auf vergünstigte Tarife angewiesen oder tauchen andere Fragen zum Thema Behinderung auf, kann man sich bei Pro Infirmis Uri Schwyz Zug an die Beratungsstelle in Altdorf wenden.

Merkblatt

Ein entsprechendes Merkblatt kann bezogen werden bei Pro Infirmis Uri Schwyz Zug oder dem SRK Uri. Zudem kann es unter folgender Adresse runtergeladen werden: www.uri.proinfirmis.ch

Nützliche Adressen:


Schweizerisches Rotes Kreuz
Kantonalverband Uri
Rynächtstrasse 13
6460 Altdorf

Telefon 041 872 02 46
info@srk-uri.ch


Pro Infirmis
Beratungsstelle Uri Schwyz
Gotthardstrasse 14
6460 Altdorf

Telefon 058 775 23 23
uri@pronfirmis.ch


IV-Stelle Uri
Dätwylerstrasse 11
Postfach 30
6460 Altdorf

Telefon 041 874 50 10


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