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Trisomie 21 wird in die Liste der Geburtsgebrechen aufgenommen

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Der Bundesrat nimmt auf den 1. März 2016 Trisomie 21 in den Anhang der Verordnung über Geburtsgebrechen auf. Dadurch übernimmt die Invalidenversicherung alle notwendigen medizinischen Behandlungen, die mit Trisomie 21 einhergehen, insbesondere auch von Muskelschwäche und wegen Oligophrenie (Intelligenzminderung). Für diese war bisher die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) leistungspflichtig.

Medienmitteilung


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